Bezahlte Umfragen & Bürgergeld, Sozialhilfe od. Grundsicherung: Das gilt es zu beachten
Will man als Sozialleistungsempfänger, z.B. Bürgergeld-Empfänger an bezahlten Umfragen teilnehmen, ist dies prinzipiell möglich. Es gibt jedoch einige Punkte zu beachten, wenn man als Empfänger von Sozialleistungen gegen Bezahlung an Online Umfragen teilnimmt.
Muss man die Einnahmen durch bezahlte Umfragen beim Bürgergeld angeben?
Laut Gesetz müssen Nebeneinkünfte angegeben werden. Ein Teil der Teilnehmer tut dies allerdings nicht. Vermutlich weil es wohl nur schwer nachzuweisen ist, wenn die Zahlung per Geschenkgutschein von einer Firma aus dem Ausland geschieht und der Teilnehmer nur eine E-Mail mit dem Code erhält. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollte man seine Einnahmen als Bürgergeld Empfänger angeben.
Wird Bürgergeld gekürzt wenn man Geld dazu verdient?
Zum Glück nicht zwangsweise. Es gibt Freigrenzen, unterhalb derer man den vollen Zuverdienst durch bezahlte Umfragen behalten kann. Überschreitet man diesen Wert, kann man immerhin noch einen Teil der Zusatzeinnahmen behalten.
Anrechnungsfreie Verdienstgrenze (Hinzuverdienstgrenze)
Bleibt man unter dem Schwellenwert von 100€ brutto im Monat, so ist dieser Zuverdienst nach aktueller Gesetzeslage anrechnungsfrei. Das bedeutet, man kann bis zu 100€ mit Umfragen verdienen und in Gänze, also komplett, behalten.
Bis zu 100 € können also anrechnungsfrei hinzuverdient werden.
Ein Bereich den viele Teilnehmer von Online Umfragen problemlos erreichen, wie unsere Auswertung über die Verdienstmöglichkeiten bei Umfragen ergab. Das ist der einfachste Weg. Will man mehr verdienen, wird es etwas komplizierter. Wir sind hier schließlich in Deutschland.
Überschreitung der anrechnungsfreien Verdienstgrenze
Wenn man diesen Grenzwert überschreitet, wird ein Teil des Zusatzeinkommens abzüglich der Freibeträge mit dem ausgezahlten Bürgergeld verrechnet. Man darf den Zuverdienst dann nur noch anteilig behalten. Wie viele Prozent davon, das hängt von der Höhe des monatlichen Zuverdienstes und auch vom Familienstand ab.
Freibeträge (max) | |
---|---|
Grundfreibetrag | 100 € |
20% auf d. Einkommen zw. 100 und 520 € | 84 € |
30% auf d. Einkommen zw. 520 und 1000 € | 144 € |
10% auf d. Einkommen zw. 1000 und 1400 € | 40 € |
Maximaler Freibetrag | 368 EUR |
Erreicht man diese Freibeträge, so werden diese vom erzielten Einkommen durch Nebentätigkeit abgezogen. Der Rest der vom Einkommen übrig bleibt, wird dann von der Höhe der Sozialleistung abgezogen.
Im Falle von bezahlten Umfragen spielt zusätzlich zum Grundfreibetrag höchstens die Verdienstspanne zwischen 100€ und 1000€ pro Monat eine Rolle. Mehr als 1000€ im Monat verdienen Menschen mit bezahlten Umfragen nur in absoluten Ausnahmefällen. Der Regelverdienst liegt weit darunter. Widmen wir uns also dieser Einkommensspanne für das folgende Beispiel.
Berechnungsbeispiel
Verdient man z.B. 320 Euro im Monat mit bezahlten Umfragen, bleiben einem 100€ als anrechnungsfreiem Freibetrag übrig sowie 44 €. Die 44 ergeben sich in diesem Falle aus den 20% des Einkommens zwischen 100 und 520 €, in diesem Falle also von 220€, die über den Grundfreibetrag i.H.v. 100 € hinaus dazu verdient wurden.
Legt man 520€ als Zusatzeinkommen zu Grunde, so bleiben bis zu einem maximalen Zuverdienst von 520€ an zusätzlichem Einkommen, insgesamt maximal 184€ des erzielten Nebeneinkommens, übrig für den Teilnehmer von bezahlten Umfragen. Regelbedarfsstufe 1, § 82 Abs. 6 SGB XII)
Dieses Nebeneinkommen darf er behalten. Der Rest wird mit der Zahlung des Bürgergeldes verrechnet.
Denkfehler meinerseits – Der nachfolgende Text ist nicht gültig
Ich hatte hier fälschlicherweise erst angenommen, man dürfe z.B. nur 20% des Einkommens behalten wenn man zwischen 100 und 520 € verdient.
Ab wann lohnt es sich wieder über die Anrechnungsgrenze hinaus zu verdienen?
Wer mehr als Bürgergeldempfänger mehr als 100€ pro Monat hinzuverdient, hat erst ab 500€ monatlichem Zusatzeinkommen wieder mehr als 100€ zusätzlich zur Verfügung. Bis zu 500 Euro Nebeneinkommen bleiben dem Bürgergeldempfänger weniger übrig, als wenn er nur bis zur 100€ Freigrenze verdienen würde.
Das ist vom Gesetzgeber her nicht gut gelöst und motiviert nicht gerade, mehr zu arbeiten.
Sinnvoll wäre es meiner Meinung nach gewesen, beispielsweise Beträge bis 150 € anrechnungsfrei zu lassen und danach progressiv zu staffeln. Zum Beispiel 30% der Einnahmen zwischen 200€ und 400€ dürfen behalten werden. Über 400 Euro noch 20 Prozent der Einnahmen. Bei 600 Euro nur noch 15% und bei mehr als 800 Euro dann 10 Prozent. Damit hätten Sozialleistungsempfänger einen höheren Anreiz einen Mini- oder Medijob anzunehmen.
Nach aktuellem Stand der Gesetze lohnt es sich jedenfalls nicht wirklich, mehr als 100 Euro im Monat zu verdienen.
Lage bei Grundsicherung im Alter
Wer mit Grundsicherung an Umfragen teilnehmen möchte um Geld zu verdienen, hat mit ähnlichen Problemen zu kämpfen wie der Bürgergeldempfänger. Es gibt aber Unterschiede zwischen den beiden Arten von Sozialleistungen in Bezug auf Freigrenzen und auch der prozentualen Bemessung dessen, was man behalten darf vom Zusatzeinkommen. Beim Bürgergeld bleibt z.B. ein Teil des Einkommens anrechnungsfrei. So gibt es Höchstbeträge für den Hinzuverdienst und Abschläge beim Einkommen zu beachten.
Anrechnungsfreie Nebeneinkünfte gibt es bei der Grundsicherung im Alter nicht
Im Gegensatz zum Bürgergeld gibt es bei der Grundsicherung im Alter keinen Freibetrag, bis zu dem ein Nebeneinkommen anrechnungsfrei wäre. Lediglich Einkommen aus Rente bleibt bis zu 100€ anrechnungsfrei.
Wie viel Geld der bezahlten Umfragen bleiben übrig bei der Grundsicherung
Wer während dem Bezug von Grundsicherung Geld dazu verdient, darf 30% des eingenommenen Geldes für sich behalten. Der Rest wird mit der Grundsicherungsleistung verrechnet.
Höchstgrenze des Hinzuverdienstes bei Grundsicherung
Die Höchstgrenze dessen, was man beim Erhalt von Grundsicherung hinzuverdienen darf liegt bei 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1. Diese liegt bei 563 Euro. Maximal hinzuverdienen darf man also 281,50 € pro Monat als Empfänger von Leistungen der Grundsicherung. So viel verdienen mit bezahlten Umfragen nur die wenigsten. Das sind Ausnahmefälle, die der Durchschnittsteilnehmer von bezahlten Umfragen in der Regel nicht erreicht.
Sonderfall Blindenhilfe, Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege
Erhält man eine dieser drei Leistungsstufen, so bleiben 40 % des Einkommens, höchstens aber 365,95 € (entspricht 65 % der Regelbedarfsstufe 1) anrechnungsfrei. Der Rest des Einkommens wird mit der Sozialleistung verrechnet bzw. von ihr abgezogen.
Bezahlte Umfragen und Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt)
Erhält man Hilfe zum Lebensunterhalt (früher Sozialhilfe) gelten die gleichen Grundsätze wie bei bei der Grundsicherung im Alter. Es bleibt monatlich ein Freibetrag von i.d.R. 30 Prozent des Erwerbseinkommens anrechnungsfrei.
Höchstgrenze der zusätzlichen Einnahmen
Ebenso wie bei der Grundsicherung dürfen auch bei der Hilfe zum Lebensunterhalt maximal 50% der Regelbedarfsstufe 1 behalten werden. Der Betrag den man behalten darf, kann also nicht größer sein als 281,50 € pro Monat.
Sonderfälle bei Sozialhilfe: Blindenhilfe, Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege
Auch als Sozialhilfeempfänger der Hilfe zum Lebensunterhalt erhält und in der Leistungsstufe Blindenhilfe, Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Pflege ist, darf 40 % des Einkommens anrechnungsfrei behalten.
Es gilt dabei weiterhin eine Höchstgrenze, bis zu derer das Einkommen anrechnungsfrei bleibt. In diesen Fällen sind es höchstens 365,95 €, was 65 % der Regelbedarfsstufe 1 entspricht die anrechnungsfrei bleiben. Der Rest des Einkommens wird mit der Sozialleistung verrechnet bzw. von ihr abgezogen.
Unterschiede zwischen den Sozialleistungen
Wer welche Art von Sozialleistung bezieht ergibt sich aus den verschiedenen Regelungen des SGB. Dabei gibt es diverse Unterschiede, die darüber entscheiden ob ein Leistungsberechtigter Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung erhält.